Rechtsanwalt Rainer Schons

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27/06/2022

Homeoffice ist künftig nicht mehr aus der Arbeitswelt wegzudenken. In letzter Zeit erreicht mich häufiger die Anfrage, ob ich nicht für zwei Arbeitgeber im Homeoffice tätig sein kann. Wenn kein Wettbewerbsverbot besteht, limitiert nur die Arbeitszeit. Mehr in meinem Beitrag:
https://www.schons-rechtsanwalt.de/home-office-und-arbeitszeit-taetigkeit-fuer-mehrere-arbeitgeber/

20/06/2021

Blick auf die Riveristalsperre

Photos 18/07/2020
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