Rechtsanwalt Rainer Schons
27/06/2022
Homeoffice ist künftig nicht mehr aus der Arbeitswelt wegzudenken. In letzter Zeit erreicht mich häufiger die Anfrage, ob ich nicht für zwei Arbeitgeber im Homeoffice tätig sein kann. Wenn kein Wettbewerbsverbot besteht, limitiert nur die Arbeitszeit. Mehr in meinem Beitrag:
https://www.schons-rechtsanwalt.de/home-office-und-arbeitszeit-taetigkeit-fuer-mehrere-arbeitgeber/
20/06/2021
Blick auf die Riveristalsperre
18/07/2020
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30/07/2022