Meerloft
18/05/2021
‼️ Eilmeldung ‼️
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag folgenden Satz der Niedersächsischen Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt: Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen dürfen sich nur an Personen richten die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-landeskinderregelung-bei-der-beherbergung-zu-touristischen-zwecken-200497.html
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