Rechtsanwalt Isik
11/05/2020
Beim Autofahren eine Gesichtsmaske tragen – erlaubt?
Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften ist das Tragen eines Mundschutzes nunmehr bundesweit eine Pflicht. Doch dürfen Gesichtsmasken überhaupt auch beim Autofahren getragen werden? Worauf gilt es zu achten?
Die Antwort darauf gibt es von mir als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Hannover kurz und knapp in diesem Beitrag.
Was sagt das Gesetz? – Rechtsanwalt Hannover Verkehrsrecht Strafrecht
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es unter § 23 Abs. 4 S. 1: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Eine Ausnahme gilt dabei nur für das Tragen eines Schutzhelmes, bei Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.
In allen anderen Fällen bedeutet dies also, dass Sie als Autofahrer darauf achten müssen, dass Ihre persönlichen Gesichtszüge im Wesentlichen nach wie vor sichtbar sind. Dies dürfte bei handelsüblichen Masken grundsätzlich kein Problem darstellen, da diese regelmäßig nur die Mund- und Nasenpartie des Gesichtes bedecken.
Anders könnte dies aber im Falle von selbstgemachten Masken sein. Bei diesen könnte die Gefahr bestehen, dass sie zu viel verdecken – und Sie als Autofahrer nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar sind. Ob Ihre persönlichen Gesichtszüge im Wesentlichen noch wahrnehmbar sind oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung und steht Letzen Endes im Ermessen des Polizeibeamten.
Außerdem: Beachten Sie als Brillenträger, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Ihr Mundschutz darf auf keinen Fall Ihre Sicht beeinträchtigen!
Warum ist dies so?
Der Grund für diese Regelung ist relativ simpel: Ist Ihr Gesicht beim Autofahren verdeckt, so können Sie im Falle einer Ordnungswidrigkeit wie z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Straftat im Straßenverkehr deutlich schlechter identifiziert werden.
Anhörungsbogen erhalten – was tun?
Sollten Sie einen entsprechenden Anhörungsbogen erhalten haben, so können Sie sich – bestenfalls noch vor dem Ausfüllen – jederzeit bei mir melden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sich als Betroffener durch Ihre Aussagen nicht unbewusst selbst belasten. Unüberlegte Angaben können sich nämlich für eine effektive Verteidigung im weiteren Verfahrensverlauf nachteilig auswirken und oftmals nicht mehr rückgängig gemacht werden!
Ob ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 StVO geahndet werden kann oder nicht, hängt immer von der individuellen Fallkonstellation ab! Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht habe ich fundierte Kenntnisse im Bußgeldverfahren und kann Ihre Situation aufgrund meiner besonderen Praxiserfahrung ehrlich einschätzen. Meine Mandanten vertrete ich dabei als Rechtsanwalt in Hannover bundesweit.
Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Isik
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25/04/2020
Coronavirus: Wann darf der Staat Grundrechte einschränken?
Aufgrund der vielseitigen Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie spüren viele erstmals, wie intensiv staatliche Maßnahmen in die persönliche Lebensgestaltung eingreifen können. Daher werden auch die Stimmen laut, die die Verhältnismäßigkeit der verschiedenen staatlichen Maßnahmen ernsthaft anzweifeln.
Aus gegebenem Anlass kläre ich deshalb als Rechtsanwalt in Hannover in diesem Ratgeber kurz und knapp auf, wann der Staat die Grundrechte der Bürger einschränken kann – und wann nicht.
Was sind Grundrechte überhaupt?
Das Grundgesetz (GG) enthält zahlreiche Menschen- und Bürgerrechte, zu deren Einhaltung der Staat verpflichtet ist. Davon gelten die Grundrechte in ihrer wichtigsten Funktion als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie schützen ihn vor jedem staatlichen Handeln, das ihm ein geschütztes Verhalten ganz oder zumindest teilweise unmöglich macht.
Wann darf der Staat Grundrechte einschränken?
Eine grenzenlose Gewährung von Freiheiten ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat diese Grenzen willkürlich setzen und die Grundrechte ohne Weiteres beschneiden kann. Vielmehr können die Grundrechte, nur wenn es das Grundgesetz ausdrücklich erwähnt, durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Ein Gesetz in diesem Sinne ist jedes Parlamentsgesetz, also vor allem ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Dazu zählt beispielsweise das Infektionsschutzgesetz, auf das die aktuellen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gestützt werden.
Kann der Staat „einfach so“ Grundrechte einschränken?
Selbstverständlich darf der Staat nicht einfach so durch Gesetz oder Rechtsverordnung Grundrechte einschränken. Ansonsten stünde Missbrauch an der Tagesordnung. Für jede Grundrechtseinschränkung gelten daher jeweils auch wieder Einschränkungen. Juristen bezeichnen diese als „Schranken“.
Die wichtigste Schranke ist die Verhältnismäßigkeit. Dahinter verbirgt sich, dass ein staatlicher Eingriff nicht weiter gehen darf, als er zur Erreichung eines zulässigen Zwecks geeignet, erforderlich und zumutbar ist.
Um einen zulässigen Zweck handelt es sich, wenn das mit der Einschränkung verfolgte Ziel mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geeignet ist der staatliche Eingriff, wenn die Erreichung eben dieses zulässigen Zwecks zumindest gefördert werden kann. Gibt es keine weniger einschneidende Maßnahme, mit dem sich das Ziel mindestens genauso gut erreichen lässt, dann ist er auch erforderlich. Und die Zumutbarkeit ist dann erfüllt, wenn unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen die Vorteile des Eingriffs nicht außer Verhältnis zu den Nachteilen stehen.
Sind diese Kriterien erfüllt, spricht man von einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zwar ein Grundrechtseingriff, aber keine Grundrechtsverletzung vorliegt.
Was tun, wenn ich in meinen Grundrechten verletzt worden bin?
Wer eine Grundrechtseinschränkung als ungerecht empfindet, kann Verfassungsbeschwerde erheben. Sie ermöglicht dem Bürger, seine grundrechtlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Allerdings ist die Verfassungsbeschwerde an besondere Zulässigkeitsanforderungen geknüpft. So muss der Bürger zur Beschwerde berechtigt und befugt sein, einen tauglichen Beschwerdegegenstand darlegen können und die Verfassungsbeschwerde form- und fristgerecht erheben, nachdem er den Rechtsweg erschöpft hat.
Bei Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit den Kontaktbeschränkungen dürften die Gefahren für Leib und Leben regelmäßig schwerer wiegen als die Einschränkung der persönlichen Freiheit. So entschied kürzlich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen eines Eilantrages, bei dem sich ein Mann aus Bayern gegen die dortigen Kontaktbeschränkungen gewehrt hat.
Dennoch sollte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nicht von vornherein ausgeklammert werden. Das wird z.B. besonders am Beispiel des Einsatzes einer Drohne zur Kontrolle des Kontaktverbots durch die Polizei in Frankfurt am Main deutlich. Und teilweise sind auch einige Verbote wieder korrigiert worden, wie beispielweise das zunächst untersagte Sonnenbaden in Hessen oder der Empfang der eigenen Eltern in der Wohnung in Niedersachsen.
Daher stehe ich Ihnen für weitere Fragen als Rechtsanwalt für Strafrecht Hannover jederzeit zur Verfügung. Als Rechtsanwalt in Hannover berate und vertrete ich meine Mandanten bundesweit.
Ihr Strafverteidiger Hannover – Isik
https://www.rechtsanwalt-in-hannover.de/1507-2/
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Corona und Grundrechte - Strafverteidiger Hannover - Rechtsanwalt hannover - Strafverteidiger Hannover Coronavirus: Wann darf der Staat Grundrechte einschränken? Aufgrund der vielseitigen Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie spüren viele erstmals, wie intensiv staatliche Maßnahmen in die persönliche Lebensgestaltung eingreifen können. Daher werden auch die Stimmen laut, die die V...
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