Baugorilla

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27/04/2022

In Deutschland gibt es die HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die HOAI gilt für alle Personen, die im Inland für inländische Projekte des Ingenieurbauwesens tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung und ist ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. In der HOAI sind Basis- und Höchstpreise abhängig von dem Baukostenvolumen festgesetzt. Die aktuelle HOAI ist seit 2021 und wurde durch Europäisches Recht etwas aufgeweicht. Früher galt die HOAI quasi als Gesetz, aber heute können auch abweichende Honorare mit Architekt:innen und Planner:innen vereinbart werden.

Viele Bauherr:innen entscheiden sich daher Pauschalpreise zu vereinbaren, um Kostensicherheit zu erhalten. Für diese Pauschalpreise ist es besonders wichtig, dass der Umfang der gewünschten Leistungen klar definiert ist und auch eine Obergrenze festgesetzt wird.

Die HOAI legt dafür folgende Leistungsphasen fest:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung

Wer zB nur eine Baugenehmigung haben will, schließt einen Vertrag über Leistungsphase 4 ab.

Wenn ein Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden Bauleistung regelmäßig Leistungen erbringt, gilt die HOAI nicht.

Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern.

Der Umfang der Leistungen, die von dem Architekten zu erbringen sind, bestimmt sich allein nach dem geschlossenen Werkvertrag. Dessen Grundlage ist das BGB. Voraussetzung für die Fälligkeit ist, dass eine prüffähige Honorarschlussrechnung erteilt ist. Allerdings muss der Bauherr Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Abrechnung binnen zwei Monaten nach Rechnungserhalt rügen. Später kann er sich nicht mehr auf die fehlende Prüffähigkeit berufen.

Tipps, wie man gute Architekt:innen findet, gibt es auf Baugorilla.com in dem Artikel „DEN RICHTIGEN ARCHITEKT FINDEN“ (Link in Bio)

Tipps für nachhaltiges Garteln 23/04/2022

Tipps für nachhaltiges Garteln Gärten können viel dazu beitragen, die Natur zu schützen und Artenvielfalt zu fördern. Ob bei der Bewässerung, beim Düngen oder bei der Wahl der Gartenpflanzen – mit ein paar Maßnahmen lässt sich das Garteln auf Balkon, Dachterrasse und im Hausgarten nachhaltiger gestalten. Doch auch ein n...

19/04/2022

Bauverträge können Fallstricke enthalten, die spätere Regressansprüche schwierig machen können. Daher sollte man den Bauvertrag vor Unterschrift prüfen lassen. Hier liegt die Betonung auf VOR der Unterschrift. Spätere Änderungen funktionieren in der Praxis meistens nur noch über Anwälte, Gerichtsverfahren und Mehrkosten.

Als Teil vom Bauvertrag gilt die Bau- und Leistungsbeschreibung (LV). Je detaillierter diese ist, umso besser. Dadurch lässt sich das Preis-Leistungsverhältnis und die spätere Qualität der Bauleistungen und der Ausstattung beurteilen. Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte folgende Punkte enthalten:
* Bauweisen
* Technische Eigenschaften
* Eigenschaften der Bauteile (u.a. U-Werte)
* Ausbaustandard
* Auflistung der Ausstattung
* Energiestandard
* Materialien
* Oberflächen
* Hersteller, Fabrikate, Typen, Farben

Wenn die Leistungsbeschreibung keine spezifischen Angaben macht, sondern allgemeinen Formulierungen, wie z.B. „handelsübliche Qualität“, „gehobene Qualität“, „deutsche Markenware“ oder den Beisatz „oder gleichwertig“ enthält, ist Vorsicht geboten. Die Formulierungen geben den Auftragnehmer:innen viel Spielraum und garantieren keine bestimmten Produkte.

Wichtig ist, alles genau zu prüfen, denn was nicht im LV festgelegt wurde, darauf haben die Auftraggeber:innen auch keinen Anspruch. Änderung am Vertrag und Leistungsverzeichnis können nur mit beiderseitigem Einverständnis durchgeführt werden und sollten generell schriftlich erfolgen.

Es ist empfehlenswert den Bauvertrag und das Leistungsverzeichnis vor der Unterschrift prüfen zu lassen. Der Vertrag kann durch eine:n Fachanwalt:in und das Leistungsverzeichnis von Sachverständigen geprüft werden. Für die Prüfung kann man sich an die Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes oder an dem TÜV wenden. Die Preise liegen je nach gewünschter Leistung zwischen 50 und 150€ pro Stunde. Auch Vereine wie der Bauherren Schutzbund bieten diese Leistung für ihre Mitglieder an.

Den ganzen Artikel „BAURECHT, BAUVERTRÄGE UND BAUPFUSCH – WAS GILT IN DEUTSCHLAND“ gibt es auf Baugorilla.com (Link in der Bio).

14/04/2022

Das Krankheitsbild „Building-Related-Illness“ (BRI) umfasst eine Vielzahl an Symptomen, die durch allergene, mikrobielle oder chemische Belastung in Innenräumen ausgelöst werden. Diese Symptome können harmlos von Kopfschmerzen und Hautausschlag bis hin zu tödlichen Krankheiten wie Krebs umfassen.

Da die Belastung in Innenräumen vielfältig sein können, ist es oft schwierig die Auslöser für Unwohlsein heraus zu finden. Es kann bautechnisch zwischen den Erkrankungen durch die Ausdünstungen der Baumaterialien oder durch Planungsfehler bzw. fehlerhafte Bauausführung unterschieden werden. Die Baumaterialien können die Raumluft chemisch, allergen oder mikrobiell belasten. Die Bau- und Planungsfehler können zu Schimmel oder einem schlechten Raumklima führen.

CHEMISCHE BELASTUNGEN können durch Schadstoffe in Baumaterialien und Inneneinrichtungsgegenstände entstehen. Oft sind sie durch Gerüche zu erkennen. Diese Chemikalien können toxisch sein und Allergien auslösen. Chemische Schadstoffe in Baumaterialien können entweder bei Hautkontakt oder bei Einatmung direkte oder langfristige Schäden im Körper verursachen.

BIOLOGISCHE BELASTUNGEN: Schimmel, Hausstaubmilben, Verkeimung, Legionellen, Stäube
Die biologischen Belastungen können am besten konstruktiv verhindert werden.

PHYSIKALISCHE BELASTUNGEN: Radioaktivität, Elektromagnetische Wechselfelder, Lärm, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Licht
Die physikalischen Belastungen sind i.d.R. messbar, werden aber teilweise von Menschen als unterschiedlich störend empfunden. Das führt dazu, dass für diese Parameter keine direkten Empfehlungen (außer für Radioaktivität) abgegeben werden können, sondern lediglich Bereiche für Erfahrungswerte angegeben werden.

Hast du dich mit diesem Thema schon beschäftigt? Achtest du darauf bei der Auswahl der Baustoffe?

Mehr Informationen findest du auf baugorilla.com in dem Artikel „SCHADSTOFFE IN INNENRÄUMEN“. (Link in Bio) Dieser Artikel ist ein Auszug aus meinem E-Book „Nachhaltig bauen – Eine Einführung in Energieeffizienz, Wohngesundheit und Ökobilanzen für Einfamilienhäuser“

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