Rechtsanwaltskanzlei Dogru
05/01/2012
Familienpflegezeit
Beschäftigte können zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50% erhalten die Beschäftigten weiterhin 75% des letzten Bruttoeinkommens. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75% des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
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