Prof. Großkopf

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08/07/2026

Manche Änderungen einer Reform stehen im Rampenlicht, andere entfalten ihre Wirkung eher im Stillen. Gerade dort lohnt sich für mich als Jurist der genaue Blick. ⚖️

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, die Punktwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 anzuheben. Was technisch klingt, kann im Einzelfall darüber entscheiden, ob jemand überhaupt noch einen Pflegegrad erhält. Ein „überwiegend selbstständig“ statt „überwiegend unselbstständig“ in der Begutachtung kann bereits den Ausschlag geben.

Auch pflegende Angehörige sollten aufmerksam sein: Ihre Rentenbeiträge aus der Pflegekasse sollen ab 2027 spürbar sinken, beim höchsten Satz von 100 auf 70 Prozent. Ein Punkt, der die soziale Absicherung dieser Menschen unmittelbar betrifft.

Noch ist nichts endgültig beschlossen. Umso wichtiger ist es, die Entwicklung jetzt aufmerksam zu verfolgen.

https://www.rechtsdepesche.de/aenderungen-pflegereform-wenig-gesprochen/

07/07/2026

Regulatorische Entwicklungen entfalten ihre Wirkung oft dort, wo man sie zunächst nicht vermutet. Die geplante Reform der Medical Device Regulation ist ein gutes Beispiel dafür. ⚖️

Mit dem Reformvorschlag der EU-Kommission und der Stellungnahme des Bundesrats vom 8. Mai 2026 zeichnet sich ein Kurswechsel ab, der Mehrweg-OP-Textilien deutlich stärkt. Für etablierte Produkte der Klasse Is soll es künftig verschlankte Nachweispfade geben, etwa über die neue Kategorie „Produkt mit bewährter Technologie“.

Juristisch besonders interessant finde ich Artikel 17: Wer ein Produkt als Einmalprodukt deklariert, muss dies künftig begründen. Damit verschiebt sich die Beweislast in Richtung wiederverwendbarer Lösungen, ein bemerkenswerter Paradigmenwechsel.

Dass die Ergebnisse des Projekts „CirculTex“ zugleich einen klaren ökologischen Vorteil belegen, macht die Diskussion umso spannender. Regulatorik und Nachhaltigkeit greifen hier selten so eng ineinander.

https://www.rechtsdepesche.de/mdr-reform-circultex-chancen-fuer-hersteller/

06/07/2026

Die Grenze zwischen einem zulässigen Behandlungsabbruch und einer strafbaren Tötung verläuft schmal, und genau an dieser Linie entscheidet sich in der Intensivmedizin viel.

Ein Anästhesist am Universitätsklinikum Essen beendete im November 2020 bei drei schwerstkranken Covid-Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen. Das Sterbenlassen kann rechtmäßig sein, wenn es dem Patientenwillen entspricht. Der Arzt ging jedoch darüber hinaus: Er beschleunigte den Sterbeprozess aktiv, verabreichte in einem Fall Kaliumchlorid ohne Indikation und ermittelte den mutmaßlichen Willen nicht sorgfältig.

Das Landgericht Essen verurteilte ihn in zwei Verfahren zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Der Bundesgerichtshof beanstandete die Revision zum versuchten Totschlag nicht.

Für alle, die am Bett schwerkranker Menschen Verantwortung tragen, zeigt dieser Fall, wie sehr es auf eine saubere Dokumentation des Patientenwillens und die klare Trennung zwischen Therapiebegrenzung und aktivem Handeln ankommt.

https://www.rechtsdepesche.de/behandlungsabbruch-arzt-totschlags/

04/07/2026

Nachhaltigkeit und Hygiene im OP schließen sich nicht aus: Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt CirculTex belegt, dass Mehrweg-OP-Textilien Einwegmüll und Kosten senken, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Ein Ergebnis, das mich überzeugt. 🩺

https://www.rechtsdepesche.de/mehrweg-op-textilien-ist-mehrwert-circultex/

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