ACUSIA
08/09/2017
Milieuschutzgebiete - Wenn der Staat in die Wirtschaft eingreift
Die ist „out“, jetzt sollen Milieuschutzgebiete die Mieten niedrig halten. Erfahren Sie, was es mit dem Vorkaufsrecht der Bezirke auf sich hat und wie Eigentümer auf sogenannte Abwendungsvereinbarungen reagieren sollten.
In , aber auch in anderen Großstädten wie am Main, werden immer mehr Gebiete unter Milieuschutz gestellt. Konsequenz daraus: In diesen Gebieten besitzen die Bezirke ein Vorkaufsrecht bei Immobilien. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Finanzspekulanten Häuser oder ganze Siedlungen kaufen und dann die Mieten in die Höhe treiben. Allerdings können damit auch seriöse Eigentümer oder Investoren stark reglementiert oder verdrängt werden.
Was das Vorkaufsrecht für Eigentümer bedeutet
Friedrichshain-Kreuzberg spielt eine Vorreiterrolle. Der Berliner Bezirk hat sich im Zuge des Milieuschutzes bereits mehrfach das kommunale Vorkaufsrecht gesichert. Hintergrund: In haben die Bezirke beim Verkauf von Häusern zwei Monate Zeit, in den Kaufvertrag einzutreten, sobald sich aus ihrer Sicht „Luxus“-Modernisierungen andeuten. Grundlage dafür ist das . In § 24 wird geregelt, in welchen Fällen die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben darf oder Eigentümer sich bauliche Maßnahmen an ihren behördlich genehmigen lassen müssen.
Potenzielle Käufer können das Vorkaufsrecht des Bezirks nur umgehen, wenn sie eine sogenannte Anwendungsvereinbarung unterschreiben. Dieses Vorgehen ist allerdings rechtlich umstritten. Rechtsanwälte beobachten immermehr, dass der Bezirk den Investoren immer öfter Abwendungsvereinbarungen vorlegt, die über die gesetzlich geregelten Erhaltungsziele in Milieuschutzgebieten hinausgehen.
ACUSIA empfiehlt, eine solche Vereinbarung nicht zu unterschreiben. In einem konkreten Fall hätte der neue Eigentümer beispielsweise keine Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen können, obwohl es sich um ein Objekt mit ausschließlich veralteten Elektroheizungen handelte.
18/03/2016
Wir freuen uns über den heute abgeschlossen Kaufvertrag und wünschen Ihnen einen guten Start in das bevorstehende Wochenende.
Ihr ACUSIA-Team
05/03/2016
Die ACUSIA Immobilien- und Vermögensverwaltung betreut sowohl fremde als auch eigene Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unsere Leistungen bieten wir nach individuellem Bedarf oder im Full-Service-Paket an. Als Verwalter sind wir Vertreter des Eigentümers. In seinem Interesse steht die Ertragsoptimierung, auch mit Blick auf die Nebenkosten im Sinne der Mieter, immer im Vordergrund unserer Arbeit. Wir übernehmen sämtliche Leistungen, die die professionelle Verwaltung von Immobilien im kaufmännischen, technischen und rechtlichen Bereich erfordert. Die spezifischen Anforderungen bei Gewerbeobjekten und umfangreichen Immobilienbeständen werden ebenso berücksichtigt wie die Interessen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein transparentes, vollumfängliches und rechtssicheres Reporting – auch unter steuerlichen Aspekten – ist ebenso selbstverständlich wie die Präsenz unserer Verwalter vor Ort.
11/07/2015
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