Fahrschule Sevim
22/02/2024
Rechts überholt? Handy am Steuer? Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein-Probezeit bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF), auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden. Relevant sind Zuwiderhandlungen, die laut Anlage 12 zur Fahrerlaubnisverordnung in die Kategorien A bzw. B eingestuft werden. Verhängt wird ein Aufbauseminar von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt), durchgeführt wird es von Fahrschulen und speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger, umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, ist eine von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis festgelegt wird.
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