Sara Muff
31/03/2026
Selbstbestimmung am Lebensende darf nicht an der Institutionstür enden.
Der Kantonsrat Luzern hat heute meine Motion zur Sterbehilfe voll erheblich überwiesen.
Ein wichtiger Entscheid – nicht, weil er etwas Neues schafft, sondern weil er eine bestehende Lücke schliesst.
Denn heute gilt in der Praxis:
Nicht das Recht entscheidet – sondern der Ort.
Zu Hause ist Selbstbestimmung möglich.
Im Pflegeheim oft.
Im Spital hingegen häufig nicht.
Die Folge ist eine Realität, die schwer auszuhalten ist:
Schwerkranke Menschen werden für ihren letzten Schritt verlegt – trotz Schmerzen, trotz Schwäche und das in einem Moment, in dem Ruhe und Stabilität am wichtigsten wären.
Als Pflegefachfrau habe ich solche Situationen erlebt.
Ich weiss, was sie für Betroffene bedeuten – und auch für die Teams, die sie begleiten.
Diese Motion verändert nicht das Gesetz oder die Kriterien zur Sterbehilfe.
Sie verpflichtet niemanden zur Mitwirkung.
Aber sie stellt eine grundlegende Frage:
Soll ein Grundrecht davon abhängen, wo sich ein Mensch befindet?
Selbstbestimmung und Palliative Care stehen nicht im Widerspruch.
Sie sind Ausdruck derselben Haltung:
Menschen ernst zu nehmen – bis zuletzt.
Denn am Ende geht es nicht um Systeme oder Zuständigkeiten.
Es geht um Menschen.
Um Menschen in ihrer verletzlichsten Phase.
Und um die Verantwortung, ihnen mit Würde, Respekt und Klarheit zu begegnen.
SP Kanton Luzern
Sterbehilfe
Pflege
Kantonsrat
Luzern
11/12/2025
Gester Abend durften wir mit dem Fischereiverband Kanton Luzern einen spannenden Anlass durchführen zur Thematik PFAS, die uns alle betrifft. Nach dem äusserst spannenden Inputreferat von Prof Martin Scheringer (ETH) fand eine gut besuchte Paneldiskussion mit Vertreter*innen aus verschiedenen betroffenen Sektoren statt.
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