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27/03/2022
Aktuelles & COVID-19-Lockerungsverordnung
Mit 1. Mai 2020 sind etliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 weggefallen. Geschäfte dürfen wieder offenhalten, Dienstleistungen dürfen angeboten werden.
Die rechtliche Grundlage dafür ist die gesundheitsrechtliche COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV), die bis 30. Juni 2020 gilt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auf Grund dessen kehren auch mehr Beschäftigte an ihren Arbeitsplatz zurück. Die Verordnung enthält daher auch eine allgemeine Regelung zu Schutzmaßnahmen für Beschäftigte am Ort der beruflichen Tätigkeit vor der Infektionsgefahr mit COVID-19:
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