Verbraucherrecht

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20/04/2026

💪 Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen 4 unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. 💥❌ OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben 👉 verbraucherrecht.at/unterlassungserklaerung-optin-immobilien

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