Balas
16/05/2026
Haben auch Unternehmer Anspruch auf Diäten?
Tritt ein Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine berufliche Reise an, so entstehen hierfür Kosten für die Fahrt, aber auch für Verpflegung und Unterkunft. Analog zum Werbungskostenabzug bei Dienstnehmern besteht auch im unternehmerischen Bereich die Möglichkeit, diese reisebedingten Verpflegungs- und Nächtigungsmehraufwendungen mittels Pauschalbeträgen als Betriebsausgaben geltend zu machen, sofern die Reise betrieblich veranlasst ist. Eine betrieblich veranlasste Reise liegt vor, wenn sich ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebsstätte) entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt. Damit einhergehend darf im Zuge der Reise auch kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werden. Macht ein Unternehmer bei einer betrieblich veranlassten Reise im Inland die pauschalen Taggeld- und Nächtigungskosten geltend, so kann er die in den Bruttobeträgen enthaltene 10%ige Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Falls anstelle des pauschalen Nächtigungsgeldes die tatsächlichen Nächtigungskosten abgesetzt werden, kann die Vorsteuer von diesen geltend gemacht werden.
15/05/2026
Um die europäischen Märkte vor Billigkonkurrenz, vornehmlich aus China, zu schützen, hat der Rat der Europäischen Union nun beschlossen, ab 1. Juli 2026 einen pauschalen Zollsatz von € 3,00 auf kleine Pakete aus Drittstaaten zu verhängen.
Neue Zölle auf kleine „Billigpakete“ aus Drittstaaten ab 1. Juli 2026 Chinesische „Billigpakete“ im Fokus
10/05/2026
Zum Muttertag schicken wir dir eine extra große Portion Liebe! 💐💖
Heute feiern wir all die wunderbaren Mamas, die mit Herz, Geduld und unendlicher Fürsorge jeden Tag ein bisschen heller machen.
Danke für all die kleinen und großen Dinge, die ihr mit so viel Liebe möglich macht. Wir wünschen allen Müttern einen wunderschönen Muttertag! 🌸
08/05/2026
Steuertermine Mai 2026:
📌 USt, NoVA, WerbeAbg für März 2026:
Achtung, Unternehmer:innen! Die Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Werbeabgabe für März 2026 stehen bis zum 15. Mai 2026 zur Zahlung an.
📌 L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für April 2026:
Für die Lohnsteuer (L), Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ), Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Kommunalsteuer (KommSt) für April 2026 gilt ebenfalls der Zahlungstermin bis zum 15. Mai 2026.
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