Benn-Ibler
04/05/2026
kompetente Umgang mit KI wird in Kanzleien und Unternehmen zunehmend vorausgesetzt: kein Extra, sondern Teil des professionellen Handwerkszeugs.
Wer diese Kompetenz frühzeitig aufbaut, schafft sich einen klaren Vorsprung, im Studium wie beim Einstieg in die Praxis.
Am 20. Mai 2026 laden wir gemeinsam mit CYBLY GmbH, LawFinder.at und dem der Universität Salzburg genau dafür zum Workshop und Einstieg ein:
„KI verstehen - Wie Jus- und Recht/Wirtschaft-Studierende KI sinnvoll nutzen können"
📍 Kanzlei Benn-Ibler Rechtsanwälte
Strubergasse 28, 5. Stock · 5020 Salzburg · 17:00 Uhr
Im Mittelpunkt steht u.a.:
▶️ Wie KI-Anwendungen im juristischen Kontext tatsächlich funktionieren? ▶️ Welche Möglichkeiten bietet der KI-Einsatz - wo liegen die Grenzen – und was bedeutet das für die Praxis?
▶️ Wie können KI-Anwendungen im Studienalltag sinnvoll eingesetzt werden?
▶️ Live-Test eines juristischen KI-Tools und Networking im Anschluss.
Die Teilnahme ist kostenfrei, die Plätze sind begrenzt.
👉 Anmeldung erforderlich: LINK in Kommentaren
StV Juridicum Salzburg
17/04/2026
Von NIS zu NIS-2: Was das NISG 2026 für Unternehmen bedeutet
Die EU-Richtlinie NIS-2 ist in Österreich mit dem NISG 2026 in nationales Recht überführt worden und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Änderungen gegenüber dem NISG 2018 sind erheblich und betreffen deutlich mehr Unternehmen als bisher.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
💡Erweiterter Anwendungsbereich
Das Gesetz erfasst nun Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, digitale Dienste, Post, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel und verarbeitendes Gewerbe – nicht mehr nur klassische kritische Infrastruktur.
💡Eigenverantwortung & Registrierung
Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind, und sich aktiv registrieren – eine behördliche Zuweisung gibt es nicht mehr.
💡Strengere Cybersicherheitsmaßnahmen
Vorgeschrieben sind umfassende technische, operative und organisatorische Maßnahmen: strukturiertes Risikomanagement, Lieferkettensicherheit, Verschlüsselung und Krisenmanagement.
💡Verschärfte Meldepflichten
Sicherheitsvorfälle sind innerhalb von 24 Stunden als Frühwarnung und innerhalb von 72 Stunden mit einer vollständigen Meldung zu melden.
💡Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Leitungsorgane sind direkt verantwortlich, können bei Versäumnissen persönlich haftbar gemacht werden und müssen verpflichtende Schulungen absolvieren – eine der folgenreichsten Neuerungen des Gesetzes.
💡Empfindliche Sanktionen
Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen in einer Größenordnung, die mit dem DSGVO-Sanktionsrahmen vergleichbar ist.
Wer noch nicht geprüft hat, ob das eigene Unternehmen betroffen ist, sollte das zeitnah nachholen. Wir beraten Sie bei der Betroffenheitsprüfung, der Registrierung und der strukturierten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
🎄 Das hat die Adventzeit mit einem liebevoll geschmückten Weihnachtsbaum eingeläutet.
Unser Foyer zeigt sich in vorweihnachtlichem Glanz und wir freuen uns über die festliche Stimmung.
Danke für Ihr Interesse und dass Sie uns folgen! Wir wünschen Ihnen einen stimmungsvollen und besinnlichen Advent🕯️
Klicken Sie hier, um Ihren Gesponserten Eintrag zu erhalten.
Kategorie
Service kontaktieren
Telefon
Webseite
Adresse
Schreyvogelgasse 3
Wien
1010
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00 - 18:00 |
| Dienstag | 09:00 - 18:00 |
| Mittwoch | 09:00 - 18:00 |
| Donnerstag | 09:00 - 18:00 |
| Freitag | 09:00 - 18:00 |