MADE Design
Betreff: Barrierefreiheitsgesetz Website
Achtung liebe Leute!
Aktuell hören wie immer wieder, dass Unternehmen von Webdesignern und Agenturen kontaktiert werden, weil die eigene Website nicht barrierefrei gestaltet ist und das nun gesetzeswidrig und strafbar sei.
So pauschal stimmt das schlicht weg einfach nicht:
Für Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen (z.B. Webshops), weniger als 10 Mitarbeitern beschäftigt und entweder einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro oder eine maximalen Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro erzielen, trifft dieses Gesetz nicht zu.
Lasst euch nicht abzocken!
13/11/2024
Ein zärtliches Dankeschön...
Ist bei uns auch als Einzelstück erhältlich.
31/03/2024
07/12/2023
Wir kommen leider so selten dazu unsere Arbeiten zu posten.
Hier hat das ein Kunde für uns übernommen.
Eine KFZ-Beschriftung für Brandschutz Anscheringer e.U .
Ab jetzt muss man sich 2mal überlegen ob man jemanden anhubt :D
Made Design Neusiedl am See
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