Notariat Linz
31/03/2025
Heutige sehr informative Exkursion zum Grundbuchgericht nach Linz 📒📔📓
21/03/2024
Befreite Eintragungsgebühren ab 1. April 2024
Beim Kauf einer Immobilie fallen allgemein eine Eintragungsgebühr von 1,1 % des Kaufpreises sowie von 1,2 % der Darlehenssumme (bei einem verbücherten Pfandrecht) an.
Für Kaufverträge, welche ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden und zwischen dem 01.07.2024 und 30.06.2026 beim Grundbuch beantragt werden entfallen die vorgenannten Eintragungsgebühren bis zu einem Kaufpreis von € 500.000,00, wenn der Erwerb der Liegenschaft zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient.
Die Immobilien muss zwingend ab Anschaffung 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz dienen – bei einer früheren Aufgabe des Hauptwohnsitzes kann die Gebühr durch das Grundbuchgericht nachträglich erhoben werden.
Unser Notariat unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Kaufvertrages.
Notariat Dr. Roland Gintenreiter I www.notariat-linz.com I 0732 797877
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