Notariat Dr. Hermann Barth
15/03/2021
Kürzlich wurden von unserem Notariatskandidaten Mag. Benedikt Berger zwei neue Publikationen veröffentlicht:
In der immobilienrechtlichen Zeitschrift ImmoZak (2021, 8 | 2021/4) wurde ein Aufsatz mit dem Titel „Kostentragung, Kündigung und Räumung – Praktische mietrechtliche Probleme in der (überschuldeten) Verlassenschaft“ und in der familien- und erbrechtrechtlichen Zeitschrift iFamZ eine Entscheidungsanmerkung zum Thema „Rekurslegitimation des Gläubigers bei Unterbleiben der Abhandlung“, OGH 2 Ob 83/19y = iFamZ 2020/181 (Mondel; Berger) publiziert.
Beide (mit Zugang) abrufbar unter:
https://360.lexisnexis.at/d/z_immozak_2021_1_ImmoZak_2021_01_004_66af3d6632?origin=lk
https://www.lindedigital.at/ :art-ifamz-2020-05-327a
11/01/2021
Wir sind digitaler Dienstleister!
Die Digitalisierung schreitet schnell voran und das Notariat nimmt dabei eine wichtige Rolle ein. Wie bereits bei analogen Urkunden, steht das Notariat auch im digitalen Bereich für höchste Rechtssicherheit und Verlässlichkeit.
Vor dem Jahreswechsel durften wir eine digitale Beurkundung für eine Person durchführen, die Unterlagen bis zum Jahresende beglaubigt zu unterfertigen hatte, sich jedoch in COVID-19-Quarantäne befindet.
Wir führen alle Arten von digitalen Dienstleistungen durch und stehen für kostenlose Erstgespräche (auch per Videokonferenz) gerne zur Verfügung.
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