ABLS Stöglehner
Wurde Ihnen von Ihrem gewerblichen Vermieter (Unternehmer) die Miete in der Vergangenheit wegen Wertanpassungsklauseln deutlich erhöht? Aber war diese Erhöhung tatsächlich berechtigt? Bekomme ich womöglich sogar Geld zurück?
Wertsicherungsklauseln sind nach aktueller Rechtsprechung des OGH nur dann nach § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG zulässig, wenn eine vertragliche Einschränkung besteht, dass die Erhöhung der Miete erst nach den ersten beiden Monaten der Vertragslaufzeit zulässig wäre. Unserer Erfahrung nach ist dies aber sehr selten in Verträgen beinhaltet, sodass gute Chancen bestehen, erfolgreich erhöhte Betrag sogar bis zu 30 Jahre zurückzufordern.
Wir prüfen gern Ihren Mietvertrag und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Recht gegenüber Ihrem Vermieter durchzusetzen und allenfalls zu viel bezahlte Mieten zurückzufordern. Alles, was dafür nötig ist, ist eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei.
10/06/2022
Wir legen höchsten Wert auf die regelmäßige, fachliche Weiterentwicklung unseres Teams. Alexandra Cerb hat sich einen besonders schönen Ort für ihre Weiterbildung ausgesucht.
02/06/2022
Wir durften am Montag unserer lieben Lisa zum Geburtstag gratulieren! Wir wünschen dir alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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