GD HOLZ
17/12/2025
EUDR verabschiedet – EU-Parlamentsentscheidung stützt den Holzhandel im EU-Binnenmarkt
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein starkes Signal für den Waldschutz und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Branche. Als Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßen wir die Einigung ausdrücklich – sie ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und unseres Engagements für praxisnahe Lösungen.
Was bedeutet das für den Holzhandel?
• Entlastung für nachgelagerte Händler: Künftig liegt die Pflicht zur Abgabe der Sorgfaltserklärung ausschließlich bei den Unternehmen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Das schützt Lieferanten und reduziert Bürokratie.
• Langfristige positive Effekte: Die Anpassungen stärken die gesamte Wertschöpfungskette Holz und sichern die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt.
Bis April 2026 wird die EU-Kommission einen Bericht zur Bürokratiebelastung vorlegen. Wir setzen uns hier weiterhin für weitere Vereinfachungen ein – insbesondere für Importeure.
Die Balance zwischen Waldschutz und wirtschaftlicher Machbarkeit ist entscheidend. Mit dieser Reform schaffen wir eine Grundlage, die Nachhaltigkeit und unternehmerische Freiheit vereint.
̈rokratieabbau
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